Wir übernehmen die Plakatierung von Wahlplakaten und Hohlkammerplakaten – von der Abstimmung der örtlichen Vorgaben über Druck und Aufhängung bis zum fristgerechten Abbau. Auf Wunsch dokumentieren wir die Standorte und sorgen bei Glasfaserprojekten dafür, dass nur in den tatsächlich relevanten Ausbaugebieten plakatiert wird.
Wir planen die Standorte passend zum tatsächlichen Kampagnengebiet. Bei Glasfaserprojekten plakatieren wir gezielt in den Orten und Ausbaugebieten, in denen das Angebot tatsächlich verfügbar oder der Ausbau vorgesehen ist.
Auf Wunsch kümmern wir uns um die Abstimmung der örtlichen Plakatierungsvorgaben und erforderlichen Genehmigungen. Anschließend koordinieren wir Druck, Aufhängung und den fristgerechten Abbau der Wahl- oder Hohlkammerplakate.
Plakatierungsverordnungen, erlaubte Standorte, Befestigungsarten und Zeiträume können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden. Wir berücksichtigen die jeweils geltenden Vorgaben bei der Planung und Umsetzung.
Auf Wunsch halten wir fest, an welchen Standorten die Plakate angebracht wurden. So erhalten Sie eine übersichtliche Dokumentation der umgesetzten Plakatierung.
Wahlkampfleitungen und Verantwortliche für Glasfaserprojekte stehen bei einer Plakatierung häufig vor derselben Herausforderung: Viele Standorte müssen innerhalb kurzer Zeit koordiniert, kommunale Vorgaben beachtet und die Plakate anschließend fristgerecht wieder entfernt werden. Unser Plakatservice übernimmt diese operativen Aufgaben und sorgt dafür, dass Wahlplakate und Hohlkammerplakate im vorgesehenen Gebiet sichtbar werden.
Zu Beginn stimmen wir mit Ihnen ab, in welchen Orten, Wahlgebieten oder Ausbauabschnitten plakatiert werden soll, welche Stückzahlen vorgesehen sind und in welchem Zeitraum die Plakate hängen müssen. Auf Wunsch prüfen wir die örtlichen Plakatierungsverordnungen, klären erforderliche Genehmigungen und berücksichtigen kommunale Vorgaben zu Standorten, Aufhängungszeiträumen und Befestigung.
Die benötigten Wahl- oder Hohlkammerplakate können direkt über uns produziert werden. Anschließend planen wir die Aufhängung gebietsbezogen und koordinieren den Einsatz unserer Teams. Nach dem vereinbarten Aktionszeitraum übernehmen wir auch den fristgerechten Abbau.
Für Glasfaseranbieter ist die genaue Abgrenzung der Ausbaugebiete besonders wichtig. Wir können die Plakatierung an den tatsächlich relevanten Ausbauclustern, Ortsteilen oder Straßenzügen ausrichten. Dadurch vermeiden Sie, dass in einem Ortsteil für einen Glasfaseranschluss geworben wird, obwohl dort aktuell kein Ausbau vorgesehen ist. Die Werbebotschaft bleibt nachvollziehbar und erreicht die Haushalte im richtigen Projektgebiet.
Bei Wahlkampagnen kann die Umsetzung nach Gemeinden, Wahlkreisen oder zuvor definierten Kampagnengebieten geplant werden. Besonders bei mehreren Orten entlasten wir Wahlkampfleitungen von der zeitintensiven Koordination einzelner Genehmigungen, Druckaufträge, Aufhängungen und späterer Abbauarbeiten.
Auf Wunsch dokumentieren wir die verwendeten Plakatstandorte. Dadurch erhalten Sie eine nachvollziehbare Übersicht über die umgesetzte Plakatierung und behalten auch bei umfangreicheren Kampagnen den Überblick.
Der Plakatservice kann außerdem mit weiteren Maßnahmen kombiniert werden. Dazu gehören beispielsweise Haushaltsverteilungen, adressierte oder teiladressierte Informationen, Baustellenpromotion und gebietsorientierte Werbung. So lassen sich Wahlbotschaften oder Informationen zum Glasfaserausbau über mehrere Kontaktpunkte innerhalb desselben Gebiets sichtbar machen.
Unser Plakatservice umfasst keine Buchung und Plakatierung klassischer Großflächen. Der Schwerpunkt liegt auf Wahlplakaten und Hohlkammerplakaten sowie deren gebietsgenauer, zeitlich koordinierter und auf Wunsch dokumentierter Umsetzung.
Wir übernehmen je nach Auftrag die Prüfung der örtlichen Vorgaben, die Unterstützung bei Genehmigungen, den Druck, die gebietsgenaue Aufhängung, die Dokumentation der Plakatstandorte und den fristgerechten Abbau.
Auf Wunsch unterstützen wir bei der Klärung und Beantragung der erforderlichen Genehmigungen. Dabei prüfen wir auch die örtlichen Plakatierungsverordnungen. Die endgültige Entscheidung über eine Genehmigung trifft immer die zuständige Kommune oder Behörde.
Hüttinger Direktwerbung übernimmt die Aufhängung und den späteren Abbau von Wahlplakaten und Hohlkammerplakaten. Die Buchung und Plakatierung klassischer Großflächen gehört nicht zu dieser Leistung.
Wir richten die Plakatierung gezielt an den abgestimmten Ausbaugebieten aus. So können Hohlkammerplakate genau in den Orten, Ortsteilen oder Projektabschnitten angebracht werden, in denen der Glasfaserausbau tatsächlich stattfindet oder vorgesehen ist.
Wir können die Wahlplakate oder Hohlkammerplakate produzieren und anschließend Aufhängung, Dokumentation und Abbau koordinieren. Bereits gedruckte und angelieferte Plakate können ebenfalls verwendet werden.
Ja. Auf Wunsch dokumentieren wir, an welchen Standorten die Plakate angebracht wurden. Der gewünschte Umfang der Dokumentation wird vor Projektbeginn abgestimmt.
Wir können die Plakatierung für mehrere Orte, Gemeinden, Wahlkreise oder Glasfaserausbaugebiete planen und umsetzen. Voraussetzung sind eine ausreichende Vorlaufzeit, die erforderlichen Genehmigungen und die Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Vorgaben.
Wir übernehmen den Abbau zum vereinbarten Zeitpunkt und berücksichtigen dabei die örtlich vorgeschriebenen Fristen. Dadurch wird vermieden, dass Plakate nach Ablauf des zulässigen Zeitraums hängen bleiben.
Ja. Der Plakatservice kann mit Haushaltsverteilungen, adressierten oder teiladressierten Mailings, Baustellenpromotion und gebietsorientierter Werbung kombiniert werden. So wird die Zielgruppe im relevanten Gebiet an mehreren Kontaktpunkten erreicht.