
Über vier Jahrzehnte Expertise zu Ihrem Vorteil.
Mehr als 40 Jahre Erfahrung in Werbung - Ihr Erfolg beginnt bei uns!

Über 40 Jahre Erfahrung für Ihren Erfolg.
Schnell, einfach, exklusiv direkt zum Kunden mit Direktwerbung!
WICHTIGES UND WISSENSWERTES
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Geltung
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für zukünftige Geschäfte mit demselben Auftraggeber. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann auch ohne besonderen Hinweis als in den Vertrag mit einbezogen.
Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Bestimmungen unserer Auftraggebern haben keine Gültigkeit. In diesem Fall gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichwohl ausschließlich. Abweichende Bestimmungen unserer Auftraggeber sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
Dieser Regelung kann der Auftraggeber uns gegenüber nur unverzüglich und durch eine besondere schriftliche Erklärung widersprechen. In diesem Fall gilt das Vertragsverhältnis als noch nicht zustande gekommen und wir behalten uns vor, den Auftrag abzulehnen, ohne dass hieraus Ansprüche gegen uns abgeleitet werden könnten.
Angebot und Vertragsschluss
- Alle Preise und Leistungsangebote sind freibleibend und werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Preisangaben gelten in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vertragsänderungen, Vertragsergänzungen und vertragliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. E-Mails erfüllen diese Voraussetzung nicht, es sei denn, sie sind mit der qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.
- Angebote für die Verteilung von Warenproben, Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnlichen Sendungen gelten für jeweils 1.000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und gewicht des Verteilobjekts sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkasten zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern in der Regel einen Preisaufschlag zwischen 5 bis 20 Prozent.
Anlieferung
- Falls nichts anderes vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 3 Tage vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern. Das Verteilunternehmen haftet für sorgsame Lagerung in seinen Räumen.
- Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wir der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Regiekosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Auftraggebers.
- Das zu verteilende Gut muss handlich abgepackt (gebündelt) und transportfähig angeliefert werden. Verzögerungen und Unkosten, die durch eine eventuell erforderliche Umverpackung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir sind nicht zur Überprüfung der angelieferten Menge des Verteilguts verpflichtet. Wir haften auch nicht für Fehlmengen oder Übermengen des angelieferten Verteilguts und hierdurch verursachte Folgen.
Durchführung
- Wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Privathaushalte durch Briefkasteneinwurf. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur ein Exemplar eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushalte, es sei denn, dass der Auftraggeber schriftlich eine andere Abdeckungsquote wünscht. Wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, kann die Verteilung auch zusammen mit Objekten anderer Auftraggeber und/oder als Beilage zu Anzeigenblättern erfolgen.
- In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient. Auf Einwurfverbote wird streng geachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare Aufkleber).
- Von der Verteilung ausgenommen sind, wenn nicht anders vereinbart, Gewerbebetriebe, Büros, Geschäfte, Heime, Ausländer- und Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen.
- Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Objekten gelten besondere Vereinbarungen.
Gewährleistung
- Wir übernehmen keine Haftung für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet seinerseits für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte. Bei technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form des Verteilguts sind wir berechtigt, die Verteilung insgesamt oder teilweise abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, wird nicht durchgeführt. Gegebenenfalls sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, ohne dass hieraus Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden können. Gleiches gilt für den Fall, dass die Verteilung behördlich oder von dritter Seite untersagt wird.
- Eine Belieferung von 90 % der erreichbaren Haushalte in einem Verteilbezirk gilt als ordnungsgemäße Erfüllung des Verteilauftrages.
- Gegebenenfalls sind wir berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages Subunternehmer einzusetzen, haften aber uneingeschränkt für deren Leistung.
- Angelieferte Übermengen kommen nur dann zur Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei Wochen nach Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt, außer, sie werden in dieser Zeit vom Auftraggeber zurückverlangt, müssen dann aber auf dessen Kosten abgeholt werden. Erfolgt eine Abholung nicht innerhalb einer weiteren Frist von 2 Wochen, so kann diese Restmenge ebenfalls als Makulatur behandelt und vernichtet werden.
- Unabhängig von einem Recht auf Nachbesserung sind wir berechtigt, in einzelnen Verteilbezirken innerhalb von 3 Tagen eine Nachverteilung durchzuführen. Dies gilt dann ebenfalls noch als termingerechte Verteilung.
Beanstandungen und Haftungsbeschränkungen
- Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 5 Tagen ab vertraglich festgelegtem Verteilungsende beim Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt werden können.
- Bei begründeten Beanstandungen haben wir zunächst das Recht auf Nachbesserung (Nachverteilung), sofern dem nicht das objektive Interesse des Auftraggebers an einer termingerechten Verteilung entgegensteht. Wir weisen darauf hin, dass auch im Hinblick auf die oben genannte Abdeckungsquote von 90 % einzelne oder nur wenige nicht belieferte Anschriften – insbesondere, wenn diese in mehreren Verteilbezirken liegen – keinen tauglichen Hinweis auf eine nicht vertragsgemäße Leistung unsererseits darstellen. Gleiches gilt für eine konkret reklamierte Anschrift, wenn die überwiegende Anzahl der Haushalte in der Umgebung die Verteilobjekte erhalten hat.
- Bei Nichterreichen der Abdeckungsquote von 90 % kann der Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche in angemessener Weise geltend machen. Dem Auftraggeber kann dann entsprechend der Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen Verteilbezirks eine Gutschrift erteilt werden.
- Für Schadensersatzansprüche gilt folgendes:
- Gegenüber Privatleuten haften wir für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Andere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Gegenüber Unternehmern haften wir bei Vorsatz oder grobem Verschulden unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen in Höhe des vollen Schadens. Außerdem haften wir bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen sowie für Vorsatz oder grobes Verschulden unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten, jedoch jeweils höchstens bis zur Höhe des in vergleichbaren Fällen typischerweise eintretenden Schadens. Andere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldeten Verzögerungen, z. B. bei Betriebsstörungen gleich welcher Art, haften wir nicht für Termineinhaltungen. Des Weiteren entfällt die Haftung für Schäden und Minderung des Verteilguts durch Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Versand oder durch Dritte.
- Hat der Auftraggeber zusätzliche Überprüfungen der Verteilleistung in Auftrag gegeben und stellt sich dabei heraus, dass die Verteilleistung innerhalb der vereinbarten Abdeckungsquote von 90 % liegt, können die uns hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
Zahlung
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen des Verteilunternehmens sofort und ohne jeden Abzug nach Beendigung des Verteilauftrages fällig.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen gem. §288 BGB sowie Einziehungs- und Mahnkosten berechnet, wobei der Nachweis eines höheren Verzugsschadens jederzeit möglich ist.
- Wechsel werden nicht, Schecks erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Gutschrift angenommen.
- Ist der Auftraggeber mit Zahlungen im Verzug, haben wir das Recht, die weitere Erfüllung laufender Aufträge abzulehnen bzw. zurückzustellen. Für die Erfüllung weiterer Aufträge können wir Vorauszahlungen verlangen. Die Ausführung wird erst dann freigegeben, wenn wir den entsprechenden Zahlungseingang auf unserem Konto feststellen konnten. Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers infrage stellen, insbesondere wenn dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers infrage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Für die weitere Erfüllung von Aufträgen sind wir dann berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
- Bei einem Neukunden sind wir berechtigt, Vorauskasse zu verlangen.
- Eine Zurückhaltung von Zahlungen oder eine Aufrechnung wegen gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche des Auftraggebers aus früheren Aufträgen ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.
- Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Auftraggebers jeweils zuerst die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren Forderungen zunächst jeweils die ältere.
Kündigungsfrist
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.
- Soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondereigentum handelt, ist Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.
Kennzeichnung und Anerkennung der Urheberschaft
- Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen, die von ihr erstellt oder durchgeführt werden, sowohl auf die Agentur selbst als auch auf den jeweiligen Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht. Dieser Hinweis kann in Form eines entsprechenden Vermerks auf jedem erstellten Produkt, jeder Werbemaßnahme und in sämtlichen Publikationen der Agentur erfolgen.
- Darüber hinaus ist die Agentur, vorbehaltlich eines jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs durch den Kunden, berechtigt, den Namen des Kunden, das Firmenlogo sowie von der Agentur erstellte Erzeugnisse, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Designs, Webseiten, Texte, Grafiken und andere kreative Werke, in eigenen Präsentationen, auf der Internetseite der Agentur, in sozialen Medien sowie in allen sonstigen medialen und werblichen Unterlagen zu verwenden und öffentlich darauf hinzuweisen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Verwendung im Web, in Printmedien oder in anderen digitalen oder physischen Formaten erfolgt. Der Kunde hat das Recht, der Nutzung seiner Daten und Materialien durch die Agentur schriftlich zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch ist jederzeit möglich und bedarf keiner Begründung. Im Falle eines schriftlichen Widerspruchs verpflichtet sich die Agentur, die entsprechende Nutzung nach Eingang des Widerspruchs unverzüglich und dauerhaft einzustellen und dies dem Kunden schriftlich zu bestätigen. Der Widerruf hat jedoch keinen Einfluss auf bereits gedruckte, veröffentlichte oder anderweitig verbreitete Materialien, die vor Eingang des Widerrufs erstellt wurden.
- Des Weiteren ist die Agentur berechtigt, die von ihr erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben oder auf sie hinzuweisen, beispielsweise in Form von Fallstudien, Referenzen oder in sonstigen Präsentationen, ohne dass hierfür eine weitere Genehmigung des Kunden erforderlich ist. Der Kunde kann einem solchen Hinweis widersprechen, wenn er ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, welches der Veröffentlichung entgegensteht. Ein missbräuchlicher Widerspruch, der ausschließlich zum Zweck der Behinderung der Agentur erfolgt, berechtigt die Agentur zur Fortsetzung der Nutzung. Ein berechtigtes Interesse könnte beispielsweise dann vorliegen, wenn die Veröffentlichung den Kunden in einem unvorteilhaften Licht darstellen würde oder wenn vertrauliche Informationen preisgegeben würden, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. In einem solchen Fall wird die Agentur den Widerspruch prüfen und entweder die Nutzung entsprechend anpassen oder davon absehen.
Einsatz von Künstlicher Intelligenz
- Die Agentur behält sich das Recht vor, Künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen (ML) in allen Phasen der Leistungserbringung einzusetzen, sofern dies zur Optimierung, Automatisierung oder Verbesserung der angebotenen Dienstleistungen beiträgt. Der Einsatz von KI erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und unterliegt den vertraglich vereinbarten Bestimmungen sowie den gesetzlichen Vorgaben. Der Kunde wird auf aktiven Wunsch darüber informiert, in welchen Bereichen und zu welchen Zwecken KI-gestützte Technologien zum Einsatz kommen.
- Der Einsatz von KI umfasst die Verarbeitung und Analyse von Daten des Kunden, die zur Erfüllung des Vertrages notwendig sind. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO. Die Agentur verpflichtet sich, sicherzustellen, dass alle durch die KI verarbeiteten Daten sicher und vertraulich behandelt werden. Persönliche oder sensible Daten werden nur insoweit von der KI verarbeitet, wie dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, und es werden technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um ein hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten.
- Die Agentur stellt sicher, dass der Einsatz von KI-gestützten Systemen transparent und nachvollziehbar gestaltet wird. Auf Anforderung des Kunden wird die Agentur detaillierte Informationen darüber bereitstellen, wie KI-Systeme eingesetzt werden, welche Daten verarbeitet werden, und welche Entscheidungsprozesse durch KI unterstützt oder automatisiert werden. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Einblick in die Funktionsweise der eingesetzten KI-Systeme zu erhalten, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist.
- Die Agentur haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung von KI-Systemen entstehen, es sei denn, diese Schäden sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Agentur zurückzuführen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Fehlentscheidungen oder unerwünschte Ergebnisse, die durch den Einsatz von KI-Systemen herbeigeführt werden, sofern diese im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen und der zugrunde liegenden Daten erfolgt sind. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass KI-Systeme auf Basis von Algorithmen und statistischen Modellen arbeiten, die in Einzelfällen zu unerwarteten oder abweichenden Ergebnissen führen können.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen und Daten, die zur Nutzung und Implementierung von KI-Systemen erforderlich sind, zeitgerecht und in einem geeigneten Format zur Verfügung zu stellen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Daten. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Fehler, die aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Daten des Kunden entstehen.
- Die Agentur behält sich das Recht vor, die eingesetzten KI-Systeme und -Technologien fortlaufend weiterzuentwickeln und an neue technische und rechtliche Anforderungen anzupassen. Der Kunde wird über wesentliche Änderungen, die seine vertraglich vereinbarten Leistungen betreffen, rechtzeitig informiert. Sollten durch solche Änderungen Anpassungen am Vertrag notwendig werden, werden diese im gegenseitigen Einvernehmen und unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien vorgenommen.
Schlussbestimmungen
- Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder sonstigen Vertragsvereinbarungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtliche zulässige Regelung ersetzt, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
- Sämtliche Erklärungen, welche die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der Schriftform. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform. Erklärungen per E-Mail müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Dies gilt alternativ immer für den Fall, dass in unseren AGB von Schriftform die Rede ist.
Stand: Feb. 2025